Architekten- und Ingenieur Verein Frankfurt am Main

Der Architekten- und Ingenieurverein Frankfurt, AIV Frankfurt, lässt sich von der Überzeugung leiten, dass Projekte im Hoch- und Städtebau als
interdisziplinäre Aufgaben zu lösen sind. Wir fördern den fachlichen Austausch und das konstruktive Zusammenwirken von Architekten, Ingenieuren, Stadt- und Landschaftsplanern.
Wir glauben daran, dass gute Ideen entstehen, wenn man über den eigenen Tellerrand hinausschaut.

Über unsere aktuellen Veranstaltungen informieren wir Sie auf Instagram und LinkedIn!



Der Verein

Der AIV Frankfurt gehört zu den ältesten Mitgliedern im Deutschen Architekten- und Ingenieurverein e.V. (DAI). Der DAI führt als Dachverband der Architekten- und Ingenieurvereine in Deutschland die Interessensgebiete und Tätigkeitsfelder von Architekten und Ingenieuren zusammen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Baukultur.

Die Architekten- und Ingenieurvereine vertreten die gemeinsamen Interessen von Architekten und Ingenieuren. Als gleichberechtigte Partner im AIV Frankfurt sind vertreten:

  • freiberufliche Architekten und Ingenieure, Stadt- und Landschaftsplaner
  • angestellte Architekten und Ingenieure in Planungsbüros, Bauwirtschaft und Industrie
  • beamtete und angestellte Architekten und Ingenieure der öffentlichen Hand

Mitglied werden

Ordentliche Mitglieder können Architekten, Bauingenieure sowie alle im Bauwesen tätigen Fachingenieure sein.
Außerordentliche Mitglieder können alle Bauschaffenden und Studierenden werden, die o.a. Voraussetzungen noch nicht erfüllen.
Fördernde Mitglieder können Personen, Körperschaften, Institute, Vereinigungen, öffentliche und private Verwaltungen und Unternehmen werden.

Mitgliedsbeiträge

  • Grundbeitrag Selbständige, GF und Gesellschafter 200,00 €
  • Grundbeitrag  für Angestellte, Beamte und Zweitmitglieder 150,00 €
  • Fördermitglieder 250,00 €
  • Altersmitglieder 75,00 €
  • Jungmitglieder 60,00 €
  • Studenten 20,00 €

Als Jungmitglied gelten alle Mitglieder, die am 01.01. des Geschäftsjahres das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Altersmitgliedschaft kann formlos beantragt werden, sofern das Mitglied  am 01.01.  des Geschäftsjahres das 65. Lebensjahr erreicht hat und sich im Ruhestand befindet.

Den Mitgliedsantrag können Sie direkt im PDF Formular ausfüllen oder in unserer App.